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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (im Folgenden "AGB") haben zum Ziel, die Bedingungen festzulegen, die für jede natürliche oder juristische Person gelten, die im Handels- und Gesellschaftsregister oder einem entsprechenden Handelsregister eingetragen ist (im Folgenden "Kunde") und die auf der Plattform die Dienstleistungen bestellt, die von der Firma TANDEMZ, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 2560€, mit Sitz in 4 rue de Ventadour 75001 PARIS, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 881 896 187 (im Folgenden "TANDEMZ") angeboten werden.

Der Kunde und Tandemz werden im Folgenden einzeln als die "Partei" oder zusammen als die "Parteien" bezeichnet.‍

1. Definitionen

In den GSB haben die mit Großbuchstaben gekennzeichneten Begriffe und Ausdrücke die unten angegebene Bedeutung, unabhängig davon, ob sie im Singular oder im Plural verwendet werden:

  • Bestellung: bezeichnet die Subskription von spezifischen Dienstleistungen, die auf der Plattform zu von den Parteien akzeptierten Bedingungen angeboten werden;
  • Kundenkonto: bezeichnet das vom Kunden eingerichtete Konto;
  • Allgemeine Nutzungsbedingungen: bezeichnet die Gesamtheit der Regeln für die Nutzung der Plattform (im Folgenden "ANB") ;
  • Vertrag: bezeichnet die vorliegenden AGB, zu denen die Bestellung hinzukommt, wobei diese Gesamtheit ein unteilbares Ganzes bildet;
  • Personenbezogene Daten: hat die Bedeutung, die ihm in der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, der sogenannten "Allgemeinen Datenschutzverordnung", zugewiesen wird;
  • Geistiges Eigentum: Urheberrechte, Patente, Marken, Designs, Software, Datenbanken, Domainnamen und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, die bereits angemeldet oder registriert sind oder später angemeldet oder registriert werden, und zwar weltweit;
  • Vertrauliche Informationen: bezeichnet Informationen und Daten jeglicher Art, die einer Partei von der anderen Partei schriftlich, mündlich oder auf andere Weise übermittelt oder zur Kenntnis gebracht werden und die ohne Einschränkung alle namentlichen, technischen, kommerziellen, strategischen oder finanziellen Informationen, Methoden, Studien, Produkte und Verfahren umfassen, unabhängig davon, ob sie durch ein Recht des geistigen Eigentums geschützt oder schutzfähig sind oder nicht.
  • Plattform: bezeichnet die TANDEMZ-Plattform, die unter den Adressen app.tandemz.io und https://www.tandemz.io zugänglich ist;
  • Fragebogen: bezeichnet den Fragebogen, der den Befragten vom Kunden vorgelegt wird.
  • Anwendbare Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten: bezeichnet alle anwendbaren Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, die als "Allgemeine Datenschutzverordnung" oder "DSGVO" bezeichnet wird, und das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in seiner geänderten Fassung, das als "Gesetz über Informatik und Freiheiten" bezeichnet wird.
  • Befragter: bezeichnet die natürliche Person, die den Fragebogen beantwortet, nachdem sie die Plattform durchlaufen hat. 
  • Dienstleistungen: Bezeichnet die in der Bestellung genannten Dienstleistungen.

2. Annahme der AGBs

  • Die AGB gelten nur für Gewerbetreibende, die im Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister eingetragen sind. Der Kunde erklärt, dass die von ihm aufgegebene Bestellung in seinem Namen und auf seine Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft, bei der er angestellt ist, ausschließlich für die Zwecke seiner beruflichen Tätigkeit erfolgt.
  • Die AGB sind auf jede Bestellung anwendbar, die von einem Kunden aufgegeben wird. Die AGB stellen einen Vertrag zwischen TANDEMZ und dem Kunden dar.
  • Jede Bestellung unterliegt der vorbehaltlosen Annahme der AGB durch den Kunden, indem er das dafür vorgesehene Kästchen ankreuzt. Mit der Bestätigung einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen und vollständig verstanden hat und verpflichtet sich, deren Inhalt zu respektieren.
  • TANDEMZ behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Im Falle einer Änderung gelten für den Kunden die AGB, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig sind.
  • Die AGBs sind direkt auf der Plattform zugänglich.

3. Beschreibung der Dienste

Die von TANDEMZ angebotenen Dienstleistungen sind die folgenden:

  • die Bereitstellung einer Plattform, um Umfragen unter den eigenen Befragten zu organisieren
  • Suche nach verfügbaren Befragten innerhalb des Tandemz-Panels und/oder über soziale Netzwerke, um an quantitativen oder qualitativen Studien teilzunehmen, die Produkttests, Benutzertests, Interviews, Fokusgruppen und Online-Studien umfassen.
  • Auswahl an Befragten;
  • Kontakt mit den Befragten aufnehmen, um sie über Datum und Ort ihres Termins zu informieren;
  • Versand einer Terminerinnerung am Vorabend des besagten Termins ;
  • Entschädigung der Respondenten;
  • falls vom Kunden in Auftrag gegeben, Organisation der Studie im Namen des Kunden gemäß den vom Kunden im Auftrag gewählten Studienmodalitäten.

Tandemz bittet seine Mitarbeiter, nicht an Umfragen für Klienten teilzunehmen. 

Tandemz ist gegenüber dem Kunden zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet.

4. Bestellung von Dienstleistungen

Für die Bestellung von Dienstleistungen muss der Kunde über ein Kundenkonto verfügen oder ein Kundenkonto einrichten.

Pay as you Go-Angebot (Standardangebot).

Der Kunde kann online eine Dienstleistungsbestellung aufgeben, indem er die Art der Studie, die er durchführen möchte, die Zielprofile für die Teilnahme an der Studie, die Modalitäten für die Validierung dieser Teilnehmer sowie den Zeitplan und das Format der geplanten Treffen angibt. Die Preisgestaltung wird während des gesamten Bestellvorgangs detailliert beschrieben.

Nachdem der Kunde das gesamte Bestellformular auf der Plattform ausgefüllt hat, gelangt er zu einer Zusammenfassung seiner Bestellung, in der der Umfang der Dienstleistungen, der Preis und die Zahlungsmodalitäten angegeben sind. Es obliegt dem Kunden, diese auf Fehler zu überprüfen, woraufhin er bestätigt, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben, indem er das entsprechende Kästchen ankreuzt und seinen Willen zur Durchführung der Bestellung materialisiert. Die Bestellung wird dann als fest und endgültig angesehen und löst die bestellte Leistung aus. Jede Änderung oder Stornierung einer Bestellung muss von TANDEMZ akzeptiert werden. Der Änderungsantrag kann eine Änderung des Preises der Bestellung zur Folge haben.

Der Kunde kann über sein Kundenkonto auf die Beschreibung seiner Bestellung zugreifen.

Der Kunde wird nach Erbringung der bestellten Leistung gemäß den in Artikel 6 genannten Bedingungen in Rechnung gestellt.

Angebot Prepaid-Pakete oder "Guthaben".

Um ein Prepaid-Paketangebot zu unterzeichnen, das es dem Kunden ermöglicht, von Guthaben zu profitieren, das innerhalb eines Jahres nach der Bestellung auf der Plattform verbraucht werden kann, wird der Kunde gebeten, TANDEMZ direkt über das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Kontaktformular, per Chat, per E-Mail oder per Telefon zu kontaktieren.

Der Kunde kann auch ein Kreditangebot in dem für Kredite vorgesehenen Bereich seiner Organisationauswählen. Es obliegt dann dem Kunden, eine Zahlungsmethode zu wählen. Wenn er sich dafür entscheidet, eine Rechnung zu erhalten, wird er gebeten, einen Termin mit einem Mitglied des TANDEMZ-Teams zu vereinbaren. Wenn er sich für die Zahlung per Kreditkarte entscheidet, wird er aufgefordert, seine Kartendaten einzugeben. Danach wird der Kunde aufgefordert, zu bestätigen, dass er die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat, indem er das entsprechende Kästchen ankreuzt und seine Bereitschaft zur Durchführung der Bestellung bekundet. Die Bestellung wird dann als fest und endgültig angesehen und löst die bestellte Leistung aus. Jede Änderung oder Stornierung einer Bestellung muss von TANDEMZ akzeptiert werden. Der Änderungsantrag kann eine Änderung des Preises der Bestellung zur Folge haben.

5. Kredite

5.1 Definition von Krediten

Guthaben sind als Vorkauf definiert, wobei ein (1) Guthaben einem (1) Euro entspricht, mit dem die Dienste gekauft werden können.

Die Gutschriften sind ab dem Kaufdatum ein Jahr lang (d. h. 365 Kalendertage) gültig.

5.2 Kaufmodalitäten

Der Kunde kauft die Menge an Credits, die er gemäß seinem geschätzten Volumen für das kommende Jahr wünscht.

Je nach Kaufvolumen kann die Kundin/der Kunde von geschenkten Krediten profitieren, die denselben Bedingungen unterliegen wie die gekauften Kredite.

Die Zahlung der Kredite erfolgt durch das zwischen den Parteien vereinbarte Zahlungsmittel: Banküberweisung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder Zahlung per Kreditkarte.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf mehr angebotene Credits, wenn er während der Gültigkeitsdauer einen anderen Vertrag abschließt, der ihm, wenn beide Credit-Käufe zusammengerechnet werden, mehr angebotene Credits eingebracht hätte.

‍Nach der Aufgabe der Bestellung hat der Kunde eine Widerrufsfrist von 15 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist hat er zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf eine Erstattung des Restguthabens, es sei denn, es liegt eine Funktionsstörung und/oder Nichtverfügbarkeit der Plattform über einen aufeinanderfolgenden Zeitraum von mehr als 15 Werktagen vor.

5.3. Verwendung von Guthaben

Mit Krediten können die Services bezahlt werden.

Außer in Ausnahmefällen, die vorher zwischen dem Kunden und Tandemz besprochen wurden, darf der Kunde die Guthaben nicht dazu verwenden, um Beratungs-, Schulungs- oder Coachingsitzungen zu bezahlen oder ein Abonnement für die Plattform abzuschließen.

Die Höhe der für jede Prüfung erforderlichen Mittel wird zu Beginn der Prüfung auf der Grundlage der Merkmale der erforderlichen Prüfer und der Prüfungsmodalitäten festgelegt.

Die Gutschriften werden am Ende jeder Studie entsprechend dem zu Beginn der Studie festgelegten Preis für die Tester und der Anzahl der teilnehmenden Tester abgebucht.

Credits werden in aufsteigender Reihenfolge ihres Verfallsdatums verbraucht (frühestes Verfallsdatum zuerst). Bei gleichem Verfallsdatum werden die gekauften Credits vor den geschenkten Credits verbraucht.

Die Credits sind für das gesamte Team des Klienten gemeinsam nutzbar. Die Anzahl der Personen im Team des Klienten, die die Credits auf der Tandemz-Plattform nutzen können, ist nicht begrenzt.

5.4. Kreditlaufzeit und Verlängerung

 Kredite haben ein Verfallsdatum. Kredite verfallen ohne Übertragstoleranz, wenn vor Ablauf der Laufzeit kein Rückkauf getätigt wird.

Wenn vor Ablauf der Gültigkeitsdauer neue Kredite gekauft werden und die Ablösesumme mindestens 15% der Kreditkäufe in den letzten zwölf (12) Monaten entspricht, dann werden die verbleibenden Kredite aus der vorherigen Periode um drei Monate verlängert. Nach drei Monaten verfallen die verlängerten Kredite ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit.

‍

6. Verpflichtung des Klienten

6.1 Verbot der illegalen Nutzung

Der Kunde erkennt an, dass es strengstens untersagt ist, die Dienstleistungen zur Ausübung illegaler, betrügerischer oder die Rechte oder die Sicherheit Dritter verletzender Aktivitäten zu bestellen und zu nutzen. Jeder Verstoß gegen die vorliegenden AGB kann zur Aussetzung der Dienstleistungen und/oder zur Kündigung des Vertrags führen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die TANDEMZ geltend machen könnte.

6.2 Änderung der Kriterien

Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, in die Validierung der Teilnehmer einzugreifen, kann er Kandidaten nur auf der Grundlage der in der Bestellung festgelegten Auswahlkriterien ablehnen. In keinem Fall kann der Kunde TANDEMZ die Ablehnung eines Teilnehmers, der die im Auftrag formulierten Auswahlkriterien erfüllt, entgegenhalten. Jede Änderung des Auftrags muss von TANDEMZ akzeptiert werden und ist Gegenstand einer zusätzlichen Gebühr.

6.3 Absage

Im Falle einer Verhinderung muss der Kunde TANDEMZ und den Teilnehmer mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor Beginn des Termins über die Stornierungsschaltfläche auf der TANDEMZ-Plattform informieren. Bei Nichteinhaltung dieser Mindestfrist wird dem Kunden die Teilnahme in voller Höhe in Rechnung gestellt, so als ob der Termin stattgefunden hätte.

Der Kunde kann dem Teilnehmer jederzeit eine Verschiebung eines Termins, den er mit ihm vereinbart hat, vorschlagen. Der Kunde verpflichtet sich, einen Termin auf der TANDEMZ-Plattform nicht einseitig neu zu terminieren, ohne dass der Teilnehmer dem neuen Termin klar und ausdrücklich zustimmt. Andernfalls kann TANDEMZ den Termin stattdessen als abgesagt betrachten.

6.4 Ausschreibung und Frist

Für Studien, die einen Termin erfordern, verpflichtet sich der Kunde, TANDEMZ spätestens sieben (7) Tage nach dem geplanten Termin (unabhängig davon, ob dieser stattgefunden hat oder nicht) über die Abwesenheit eines Teilnehmers bei seinem Termin zu informieren. Der Kunde wird darüber informiert, dass ihm für diese(n) Teilnehmer(in) keine Rechnung gestellt wird, dass er jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit hat, die er für diese(n) Teilnehmer(in) reserviert hat.

Spätestens sieben (7) Tage, nachdem der Teilnehmer die Teilnahme an der Studie beendet hat, verpflichtet sich der Kunde bei Studien, die einen Termin erfordern oder nicht, TANDEMZ über jeden Teilnehmer zu informieren, bei dem er vermutet, dass er in seinen Antworten nicht ehrlich war (Lügen, Zufallsantworten, Betrug, Identitätsdiebstahl ...). Der Kunde muss TANDEMZ dann alle Elemente übermitteln, die für die Beurteilung der Ehrlichkeit des Teilnehmers relevant sind. TANDEMZ ist dann der alleinige Richter über die tatsächliche Ehrlichkeit des Teilnehmers und kann einseitig entscheiden, dass dem Kunden keine Rechnung für den/die Teilnehmer ausgestellt wird. Der Kunde wird darüber informiert, dass im Falle eines Termins, wenn er den Termin nicht vorzeitig beendet, weil er Zweifel an der Ehrlichkeit des Teilnehmers oder seiner Antworten auf den Fragebogen hat, ihm die Teilnahme ohne Rabatt in Rechnung gestellt wird.

Spätestens sieben (7) Tage nach Beendigung des Termins verpflichtet sich der Kunde bei Studien, die einen Termin erfordern, TANDEMZ über jegliche Verbindungsprobleme, Umgebungsgeräusche oder technische Anforderungen, die während des Termins nicht erfüllt wurden, zu informieren. TANDEMZ behält sich das Recht vor, dem Teilnehmer je nach Umfang des aufgetretenen Problems und der tatsächlich mit dem Teilnehmer verbrachten Zeit, bevor der Termin aufgrund der aufgetretenen Probleme beendet wird, eine Rechnung zu stellen oder nicht, mit oder ohne Preisnachlass. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm die Teilnahme ohne Rabatt in Rechnung gestellt wird, wenn er den Termin nicht vorzeitig beendet, obwohl Schwierigkeiten mit dem Teilnehmer und seiner Umgebung aufgetreten sind.

Nach Ablauf dieser Frist von sieben (7) Tagen kann der Kunde keine Ansprüche mehr geltend machen.

6.5 Nichtwiederverwendung

Der Kunde darf ohne die Genehmigung von TANDEMZ keine Teilnehmer ansprechen, um ihnen die Teilnahme an einer Studie anzubieten, die auf die Studie folgt, die Gegenstand des Auftrags ist.

7. Finanzielle Bedingungen

7.1 Preis

Der Preis der Dienstleistungen wird bei der Bestellung detailliert aufgeführt. Der Preis hängt insbesondere von der Anzahl der für die Studie ausgewählten Teilnehmer und der Dauer der Studie ab. Die Höhe der dem Teilnehmer gewährten Entschädigung wird je nach der Studie, die Gegenstand der Bestellung ist, festgelegt. Die Preise sind in Euro ohne Mehrwertsteuer angegeben. TANDEMZ behält sich das Recht vor, jede Steuer oder jede Erhöhung des Satzes der bestehenden Steuern unverzüglich weiterzugeben.

7.2 Abwesenheit eines Teilnehmers

Wenn einer der für die Studie ausgewählten Teilnehmer nicht zum Termin erscheint und nicht an der Studie teilnimmt, wird dem Kunden für diesen Teilnehmer keine Rechnung ausgestellt. TANDEMZ wird die mit dem Teilnehmer verbundene Gebühr von der Rechnung abziehen.

7.3 Mangel an Ehrlichkeit

Wenn sich bei einem Termin herausstellt, dass die Antworten des Teilnehmers auf den Fragebogen offensichtlich fehlerhaft oder falsch sind, wird die Teilnahme dem Kunden nicht in Rechnung gestellt und der Teilnehmer erhält keine Entschädigung, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 6 oben. 

7.4 Ungünstige Umwelt☺.

Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 6 oben wird dem Kunden die Teilnahme nicht in Rechnung gestellt, wenn es während des Termins zu Verbindungsproblemen, Umgebungsgeräuschen oder nicht erfüllten technischen Anforderungen kommt, die ausschließlich dem Beantworter zuzuschreiben sind.

7.5 Bedingungen für die Rechnungsstellung

Sofern nicht anders vereinbart, stellt TANDEMZ eine Rechnung aus, wenn das erste der beiden folgenden Ereignisse eintritt: am Monatsende, wenn im Vormonat mindestens ein Teilnehmer angetroffen wurde, oder bei Abschluss des Auftrags (insbesondere, wenn es sich um einen Fragebogen handelt). Dies kann mehr als eine Rechnung für denselben Auftrag beinhalten.

7.6 Zahlungsmodalitäten‍

Die Rechnung kann dem Kunden per Post oder E-Mail zugesandt werden. Wenn der Kunde vorab eine Kreditkarte angegeben und seine Zustimmung erteilt hat, wird die Kreditkarte automatisch mit dem Gesamtbetrag der Rechnung belastet. Andernfalls ist die Rechnung per Überweisung oder Kreditkarte innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Ausstellungsdatum zuzüglich einer Rechnungsgebühr von zwanzig (20) Euro zu begleichen.‍
Der Kunde kann sich auch für eine Zahlung per Kredit entscheiden.  

7.7 Verzögerte Zahlung

 Gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) führt ein Zahlungsverzug ohne Vorankündigung und von Rechts wegen zu einer pauschalen Einzugsentschädigung von 40 €, wie sie per Erlass festgelegt wird, und zu Verzugszinsen, deren Zinssatz dem von der Europäischen Zentralbank bei ihrer letzten Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatz zuzüglich zehn (10) Prozentpunkten entspricht.

Im Falle eines nicht regulierten Zahlungsverzugs ist TANDEMZ berechtigt, den Vertrag ausschließlich auf Kosten des Kunden zu kündigen oder andere Rechtsmittel zu ergreifen, um den ihr entstandenen Schaden wiedergutzumachen.

8. Verantwortung

Tandemz kann gegenüber dem Kunden nur für direkte Schäden haftbar gemacht werden, die dieser im Falle der Nichterfüllung einer oder mehrerer seiner vertraglichen Verpflichtungen durch Tandemz erleiden könnte. Tandemz haftet im Rahmen des Vertrages in keinem Fall für indirekte und/oder unvorhersehbare Schäden jeglicher Art (einschließlich, ohne Einschränkung, aller entgangenen Gewinne, Kundenverluste, jeglichen Handelsschaden und jeglichen immateriellen Schaden).

In jedem Fall ist die Haftung von Tandemz aus dem Vertrag für einen bestimmten Schaden auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für die Dienstleistungen, die den Schaden verursacht haben, bezahlt hat.

Unabhängig von den von Tandemz erbrachten Dienstleistungen erkennt der Kunde an, dass er für die Art und den Inhalt der Umfrage, insbesondere im Hinblick auf die geltenden Vorschriften, sowie für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit für seine Bedürfnisse voll verantwortlich ist. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dass die Art und/oder der Inhalt der Umfrage in keinem Fall gegen eine geltende Rechtsvorschrift verstößt und in diesem Sinne und insbesondere keine Verletzung der guten Sitten, keine Aufstachelung zum Rassenhass, keine irreführende oder illegale Werbung oder eine Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts darstellt und dass er sich jeglicher Erwähnung enthält, die die Befragten schockieren könnte.

Es wird außerdem daran erinnert, dass die Teilnehmer unabhängig sind und Tandemz nicht für ihre eventuellen Versäumnisse verantwortlich ist. In Anbetracht dieser Versäumnisse kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Tandemz seine Verpflichtung zur Präsentation von Teilnehmern nicht erfüllt hat, und der entsprechende Preis wird nicht fällig. 

9. Geistiges Eigentum

Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass alle Rechte, Titel und Interessen an der Plattform, den Bezeichnungen und Logos von TANDEMZ, einschließlich der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, das ausschließliche Eigentum von TANDEMZ oder von Dritten sind und bleiben, die TANDEMZ zur Nutzung dieser Rechte ermächtigt haben. Der Vertrag überträgt dem Kunden keinerlei Eigentumsrechte oder Interessen an der Plattform, den Bezeichnungen und/oder Logos von TANDEMZ, sondern lediglich ein Recht auf Zugang zur und Nutzung der Plattform unter den Bedingungen der unten definierten Lizenz. Dasselbe gilt für andere Logos, die möglicherweise angezeigt werden, einschließlich der Marke "Bilendi". 

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, keine der folgenden Handlungen vorzunehmen oder Dritten zu erlauben oder zu gestatten, eine oder mehrere der folgenden Handlungen vorzunehmen: (i) die Plattform zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Plattform ganz oder teilweise zu erlangen; (ii) den Quellcode der Plattform zu kopieren oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen; (iii) die Plattform zu vermieten, unterzulizenzieren, zu verkaufen, zu verleihen oder zu übertragen.

10. Persönliche Daten

10.1 Gesetzliche Konformität

Die Parteien verpflichten sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (im Folgenden die "Datenschutz-Grundverordnung" oder "DSGVO") und alle geltenden französischen Gesetze und Vorschriften über personenbezogene Daten, einschließlich des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 (im Folgenden die "französischen Vorschriften") in seiner jeweils gültigen Fassung.

10.2 Haftung von Tandemz

Tandemz wird als (Daten-)Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Befragten zum Zweck der Bereitstellung eines Access-Panel-Dienstes angesehen (z.B. personenbezogene Daten, die von den Panelisten bei der Registrierung auf der Tandemz-Plattform oder bei der Beantwortung von Qualifikationsfragebögen angegeben werden, die entwickelt wurden, um Tandemz bei der Bewertung zu helfen, welche Umfragen für sie am relevantesten sind).

10.3 Verantwortung der Klientin/des Klienten

Der Kunde gilt als (Daten-)Verantwortlicher oder Vertreter des (Daten-)Verantwortlichen im Sinne von Artikel 4 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Panelisten und Befragten zum Zweck der Zusendung eines Fragebogens (z. B. personenbezogene Daten, die zur Auswahl einer Stichprobe von Panelisten und zur Zusendung von Einladungen zur Beantwortung des Fragebogens verwendet werden).

In einigen Fällen kann der Kunde Tandemz personenbezogene Daten von potenziellen Befragten zur Verfügung stellen, um diese zur Teilnahme an einer Umfrage einzuladen. In diesem Fall gilt der Kunde als (Daten-)Verantwortlicher oder Vertreter des (Daten-)Verantwortlichen für diese personenbezogenen Daten, und Tandemz gilt als Auftragsverarbeiter.

Tandemz wird auch als (Daten-)Verarbeiter im Sinne von Artikel 4 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) für alle oder einen Teil der personenbezogenen Daten der Befragten handeln, je nachdem, welche Dienste dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

10.4 Keine Haftung von Tandemz

Tandemz hat keinen Zugriff auf die Zusammensetzung des Fragebogens oder die Antworten der Befragten in den Fragebögen oder beim Termin, die personenbezogene Daten enthalten können. Tandemz soll nicht als ein vom Kunden beauftragter (Daten-)Unterauftragsverarbeiter für die Verarbeitung der im Kundenfragebogen enthaltenen personenbezogenen Daten durch den Kunden angesehen werden. Tandemz soll nur als Datenverarbeiter angesehen werden, der im Auftrag des Kunden die persönlichen Daten der Panelisten verarbeitet, die notwendig sind, um diese auszuwählen und sie zur Teilnahme an der Umfrage des Kunden einzuladen.

10.5 Informationspflicht

Es obliegt dem für die Verarbeitung (der Daten) Verantwortlichen, die betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Datenerhebung über die Verarbeitungsvorgänge zu informieren. Wenn die Verarbeitung auf der Einwilligung beruht, muss der für die Verarbeitung Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.

Insbesondere, wenn der Fragebogen oder die Studie Antworten mit personenbezogenen Daten (z. B. Name, E-Mail, Adresse, Telefon, ID, die zur erneuten Kontaktaufnahme mit dem Panelisten verwendet wird, IP-Adresse) enthält oder erfordert oder wenn der Kunde Tandemz personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, obliegt es dem Kunden, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, nachzuweisen, dass die betroffene Person der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt hat. Wenn der Kunde darüber hinaus personenbezogene Daten vom Befragten entweder indirekt (IP-Adresse, GAID, IDFA) oder direkt über den Kundenfragebogen (z.B. Identität und Kontaktdaten: E-Mail, Name, Adresse, Telefonnummer, Foto; Video) erheben möchte, muss Tandemz vom Kunden vorab darüber informiert werden und die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden einholen.

10.6 Zustimmung zu Cookies

Der Kunde verpflichtet sich, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Tandemz und ohne die vorherige Zustimmung der Befragten, falls zutreffend, keine Cookies auf den Geräten der Befragten zu platzieren.

10.7 Nutzung der geteilten Daten

Jede Partei verpflichtet sich, die von der anderen Partei übermittelten personenbezogenen Daten nur für die Zwecke zu verwenden, für die diese personenbezogenen Daten übermittelt wurden. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Tandemz die Befragten zu keinem Zeitpunkt, über kein Kommunikationsmittel und aus keinem Grund, für andere Studien oder andere Zwecke anzuwerben oder erneut zu kontaktieren, außer in dem Fall, dass ein Befragter nicht zu einem Termin erscheint oder (außerhalb der Plattform) um eine Verlegung des Termins bittet.

10.8 Sicherheitsmaßnahmen und Audits

Jede Partei verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das dem mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Risiko angemessen ist. Wenn Tandemz als (Daten-)Verarbeiter handelt, gelten die folgenden Bestimmungen :

  1. Umfang, Gegenstand, Art und Zweck der von Tandemz im Auftrag des Kunden durchgeführten Datenverarbeitungsaktivitäten sowie die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien der betroffenen Personen (d.h. die Merkmale der Panelisten, die ausgewählt und zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen werden sollen) müssen in der jeweiligen Reihenfolge und in der zugehörigen Beschreibung der Dienstleistungen angegeben werden. Tandemz erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur im Auftrag des Kunden zum Zweck der Ausführung des Kundenauftrags und ggf. zur Ausführung einer vom Kunden erteilten Sonderanweisung.
  2. Anweisungen: Tandemz verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Anweisung des Kunden, einschließlich der Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, dies ist durch die Gesetze der EU oder der Mitgliedstaaten, denen Tandemz unterliegt, vorgeschrieben; in einem solchen Fall wird Tandemz den Kunden vor der Verarbeitung über diese gesetzliche Verpflichtung informieren, es sei denn, diese Gesetze verbieten eine solche Information aus Gründen des öffentlichen Interesses.
  3. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, wird Tandemz allen Anweisungen zur Korrektur, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten unverzüglich nachkommen. Der Kunde erstattet Tandemz gemäß den Standard-Tagessätzen von Tandemz die angemessenen Kosten für die Ausführung von Anweisungen, die über die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen des Auftrags hinausgehen. Der Kunde ist allein für die Folgen seiner Anweisungen verantwortlich (z. B. Inkonsistenzen mit Datenbanken). Der Kunde muss alle Anweisungen schriftlich erteilen. Tandemz wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn eine Anweisung nach Ansicht von Tandemz gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder andere Datenschutzbestimmungen der EU oder der Mitgliedstaaten, wie z. B. die französische Regelung, verstößt.
  4. Vertraulichkeit: Tandemz stellt sicher, dass die Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt sind, sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen.
  5. Sicherheitsmaßnahmen: Tandemz ergreift alle technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, die gemäß Artikel 32 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) und in Übereinstimmung mit den französischen Vorschriften erforderlich sind. 
  6. Dokumentation und Audits: Tandemz wird dem Kunden alle Informationen zur Verfügung stellen, die notwendig sind, um die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nachzuweisen und Audits, einschließlich Inspektionen, durch den Kunden oder einen anderen vom Kunden beauftragten Auditor zu ermöglichen und zu unterstützen. Der Kunde hat das Recht zu überprüfen, ob die Datenschutzstrategie von Tandemz umgesetzt wird, indem er während der normalen Geschäftszeiten Informationen anfordert oder Inspektionen vor Ort durchführt, vorausgesetzt, der Kunde informiert Tandemz im Voraus über seinen Besuch und stört die Geschäftstätigkeit von Tandemz nicht. Tandemz muss über solche Inspektionen mindestens zwei (2) Wochen im Voraus informiert werden, es sei denn, es besteht ein besonderer Grund zur Besorgnis. Sollte eine solche Inspektion stattfinden, erstattet der Kunde Tandemz einen angemessenen Betrag als Gegenleistung für seine Kooperation gemäß den Standard-Tagessätzen von Tandemz.
  7. Dauer: Wenn Tandemz bei der Programmierung und/oder Durchführung des Fragebogens ein Datenspeichermedium verwendet, das dem Kunden gehört, muss Tandemz diese Datenträger bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Kunden zurückgeben. Sofern keine anderslautende Anweisung oder gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Daten für einen längeren Zeitraum vorliegt, muss Tandemz drei Monate nach Beendigung der Erbringung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kundenfragebogen die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten löschen (z.B. löscht Tandemz die Antworten der Panelisten auf den Fragebogen, nicht aber die personenbezogenen Daten der Panelisten wie Name, Alter, Geschlecht usw., die von Tandemz zu anderen Zwecken als dem Kundenfragebogen verarbeitet wurden).
  8. Datenschutzbeauftragter : Datenschutzbeauftragter von Tandemz ist: HARLAY AVOCATS 83 boulevard Haussmann 75008 Paris Frankreich.
  9. Unterstützung des Kunden: Tandemz wird den Kunden bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus den Artikeln 32 bis 36 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterstützen, wobei die Art der Verarbeitung und die Tandemz zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Meldung von Verletzungen personenbezogener Daten wird Tandemz den Kunden spätestens 72 Stunden nach Kenntnisnahme über jede Verletzung personenbezogener Daten informieren. In einem solchen Fall wird sich Tandemz mit dem Kunden darüber verständigen, wie die Verletzung behoben werden soll. Auf Anweisung des Kunden wird Tandemz die Verletzung der personenbezogenen Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde (CNIL) und/oder gegebenenfalls den betroffenen Personen melden. Der Kunde erstattet Tandemz die angemessenen Kosten für eine solche Dienstleistung gemäß den Standard-Tagessätzen von Tandemz.
  10. Ausübung der Rechte der betroffenen Personen: Tandemz muss unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung den Kunden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen unterstützen, soweit dies möglich ist, um die Verpflichtung des Kunden zur Beantwortung von Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Personen gemäß Kapitel III der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Wenn Tandemz personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, diese personenbezogenen Daten jedoch nicht an den Kunden weitergibt, so dass dieser die betroffenen Personen nicht identifizieren kann, beantwortet Tandemz im Namen und im Auftrag des Kunden innerhalb der in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) genannten Fristen die Anträge der betroffenen Personen auf Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die von der Datenverarbeitung durch Tandemz im Auftrag des Kunden erfasst werden.     Der Kunde erstattet Tandemz die angemessenen Kosten für eine solche Dienstleistung gemäß den Standard-Tagessätzen von Tandemz.
  11. Subunternehmer / Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des EWR: Tandemz ist berechtigt, weitere Subunternehmer zu beauftragen, um spezifische Verarbeitungen im Auftrag des Kunden durchzuführen, insbesondere innerhalb der Bilendi -Gruppe , gemäß Artikel 28 §2 und §4 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO). Tandemz wird sicherstellen, dass die mit seinen Unterauftragnehmern getroffenen vertraglichen Vereinbarungen mit den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) und den französischen Vorschriften übereinstimmen, und insbesondere, dass die gleichen Datenschutzverpflichtungen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, auch seinen eigenen Unterauftragnehmern auferlegt werden. Tandemz wird den Kunden über die Unterauftragnehmer, die es für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden einsetzt, sowie über alle Änderungen bezüglich der Hinzufügung oder Ersetzung von Unterauftragnehmern, die es durchzuführen beabsichtigt, informieren. Der Kunde kann innerhalb von 24 Stunden ab dem Tag, an dem er diese Informationen erhält, Widerspruch einlegen und muss dafür legitime Gründe anführen. Eine Untervergabe ist nur möglich, wenn der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist widersprochen hat. Der Kunde gestattet Tandemz, personenbezogene Daten an einen Dritten außerhalb des EWR zu übermitteln, (i) der ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet oder (ii) der kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet, vorausgesetzt, dass (a) Tandemz Garantien bietet (wie die von der Europäischen Kommission angenommenen Standardvertragsklauseln zum Datenschutz) oder (b) die Übermittlung auf einer gesetzlichen oder behördlichen Ausnahmeregelung beruht.
  12. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, (i) jede Anweisung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Tandemz schriftlich zu dokumentieren, (ii) Tandemz alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, (iii) vor und während der Verarbeitung sicherzustellen, dass Tandemz die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den französischen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen erfüllt, und (iv) die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Tandemz zu beaufsichtigen.

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10.9 Pseudonymisierte Daten

Tandemz stellt dem Kunden nur pseudonymisierte Daten in Form einer Identifikationsnummer, die für die Zwecke des Fragebogens erstellt wurde, und anonymisierte demografische Daten (z.B. Alter, Geschlecht und Region) zur Verfügung. Wenn jedoch ein Termin zwischen einem Befragten und dem Kunden vereinbart wird, stellt Tandemz dem Kunden die folgenden Daten zur Verfügung: Vorname und erster Buchstabe des Nachnamens. Wenn der Termin bestätigt wird, gibt Tandemz auch den vollständigen Namen, die E-Mail-Adresse und die Mobiltelefonnummer des Befragten an. Diese Informationen sind nach dem Termin nicht mehr zugänglich und der Kunde darf sie nicht speichern, sammeln oder in irgendeiner Weise verarbeiten. 

10.10 Bedingungen für die Nutzung des Termins

Im Falle einer Verabredung zwischen einem Beantworter und dem Kunden (oder einem Vertreter des Kunden) ist der Kunde verpflichtet, den Beantworter dazu zu bringen, Nutzungsbedingungen zu akzeptieren, die mindestens so schützend sind wie das Beispiel in Anhang 1.    

11. Vertraulichkeit

Sofern hierin nichts anderes bestimmt ist oder die andere Partei nicht vorher schriftlich zugestimmt hat, verpflichtet sich jede Partei, die vertraulichen Informationen der anderen Partei, unabhängig davon, ob sie ihr von der anderen Partei oder von Dritten, wie z. B. Vertretern, mitgeteilt wurden, nicht an Dritte weiterzugeben und diese vertraulichen Informationen nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.

Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei nur ihren Mitarbeitern, Vertretern oder Auftragnehmern zu offenbaren, die diese Informationen für die Zwecke des Vertrags kennen müssen, vorausgesetzt, dass diese Personen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die mindestens so streng sind wie die hierin enthaltenen. Jede Partei ist dafür verantwortlich, dass diese Personen ihre Geheimhaltungsverpflichtungen einhalten, so dass die andere Partei für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen durch diese Personen haftbar gemacht werden kann. 

Jede Partei darf Kopien der Vertraulichen Informationen der anderen Partei nur in dem Maße anfertigen, wie dies für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.

12. Dauer und Kündigung

12.1 Dauer

‍Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Ausführung des Auftrags.

12.2 Verschuldete Kündigung

‍Im Falle der Nichterfüllung einer der Verpflichtungen durch eine der Parteien kann die andere Partei dreißig (30) volle Tage ab dem Datum des Empfangs oder, falls dies nicht der Fall ist, ab dem Datum der ersten Zustellung eines erfolglosen eingeschriebenen Mahnschreibens mit Rückschein die Bestellung von Rechts wegen kündigen, ohne dass es einer Vorankündigung oder einer gerichtlichen oder sonstigen Formalität bedarf und unbeschadet aller anderen Rechte oder Klagen, insbesondere im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die ihr zustehen könnten.

 Darüber hinaus ist TANDEMZ berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Mahnung, ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung ganz oder teilweise zu kündigen und dem Kunden den Zugang zur Plattform und/oder zu den Dienstleistungen zu verweigern. TANDEMZ kann diese Kündigung unbeschadet aller anderen Rechte, Klagen und Rechtsmittel aussprechen, die TANDEMZ zur Wiedergutmachung des Schadens, den sie aufgrund dieser Verstöße erlitten haben könnte, zur Verfügung stehen.

12.3 Folgen der Kündigung

 Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, werden die Dienstleistungen unabhängig von ihrem Stand sofort eingestellt.

Die vom Kunden vor Ablauf oder Kündigung des Vertrages gezahlten Beträge verbleiben bei TANDEMZ. Außer im Falle einer Kündigung aufgrund eines Verschuldens von TANDEMZ werden alle Beträge, die der Kunde TANDEMZ noch schuldet, mit Ablauf oder Kündigung des Vertrages sofort fällig.

13. Datenschutz 

Jede Partei verpflichtet sich, (i) Vertrauliche Informationen, die ihr von der anderen Partei übergeben werden und/oder zu denen sie im Rahmen der Erfüllung des Vertrages Zugang hat, zu schützen und streng vertraulich zu behandeln; (ii) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder direkt noch indirekt die Art oder den Inhalt der Vertraulichen Informationen der anderen Partei an Dritte weitergeben; (iii) die Vertraulichen Informationen nur für die Zwecke der Vertragserfüllung verwenden; (iv) die Vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke als die Vertragserfüllung kopieren.

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die: (i) einer der Parteien vor der Übermittlung durch die andere Partei ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt waren; (ii) von einer der Parteien rechtmäßig von Dritten erhalten wurden; (iii) ohne Verletzung der von jeder Partei eingegangenen Verpflichtungen öffentlich zugänglich sind oder werden; (iv) in angemessener Weise an Mitarbeiter, Lieferanten, Auftragnehmer oder andere zur Erbringung der Dienstleistungen offengelegt werden; (v) gesetzlich oder durch eine zuständige Behörde offengelegt werden müssen.

Die Parteien lassen Dritte und ihre Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit dem Vertrag tätig werden, eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen, die denselben Grad an Vertraulichkeit gewährleistet. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt so lange in Kraft, bis die betreffenden Informationen öffentlich bekannt werden.

14. Höhere Gewalt

Keine der beiden Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer Verpflichtung aus den AGB, die durch die andere Partei infolge des Eintretens eines Ereignisses höherer Gewalt im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Rechtsprechung verursacht wurde.

Im Falle des Eintretens eines Ereignisses höherer Gewalt wird die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich darüber informieren und die Parteien werden alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Folgen eines solchen Ereignisses zu begrenzen. Sollte ein Ereignis höherer Gewalt dazu führen, dass eine der Parteien vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, wird die Nichterfüllung der Verpflichtungen durch die betroffene Partei für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt, höchstens jedoch für einen zusammenhängenden Zeitraum von dreißig (30) Kalendertagen, toleriert. Nach Ablauf dieser Frist können die Parteien den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein ohne weitere Formalitäten kündigen.

15. Abtretung

Dem Kunden ist es untersagt, den Vertrag oder eines seiner Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag in welcher Eigenschaft, aus welchem Grund und in welcher Form auch immer an einen Dritten abzutreten, ohne TANDEMZ zuvor schriftlich informiert und deren ausdrückliche Zustimmung eingeholt zu haben.

TANDEMZ kann den Vertrag, vorbehaltlich der vorherigen Benachrichtigung des Kunden, an jedes verbundene Unternehmen im Sinne des Artikels L.233-3 des Handelsgesetzbuches sowie an jedes dritte Unternehmen übertragen, das insbesondere an einer Kapitalmaßnahme, einer Änderung der Kontrolle, einer Fusion, einer Übernahme, einer Abtretung oder einer Übertragung beteiligt ist.

16. Allgemeine Bestimmungen

  • Kommunikation. Außer in den Fällen, in denen eine Bestimmung der AGB etwas anderes vorsieht, kann der Austausch zwischen den Parteien auf jegliche Art und Weise erfolgen, insbesondere per E-Mail.
  • Versicherungen. Die Parteien verpflichten sich und erklären, dass sie über eine Versicherungspolice verfügen, die sie bei einer notorisch solventen Gesellschaft abgeschlossen haben und die ihre Berufshaftpflicht abdeckt.
  • Tolerierung. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass jede Duldung oder jeder Verzicht einer der Parteien bei der Umsetzung aller oder eines Teils der in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen, unabhängig von der Häufigkeit und Dauer dieser Duldung oder dieses Verzichts, nicht als Änderung dieses Vertrags gilt oder irgendein Recht begründet.
  • Vollständigkeit. Der Vertrag ersetzt in allen Punkten alle früheren Vereinbarungen, Absichtserklärungen, Briefe und Vorschläge zwischen den Parteien, unabhängig von ihrer Form oder Bezeichnung und in Bezug auf denselben Gegenstand.
  • Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags dadurch nicht berührt. In diesem Fall sollen die Parteien, soweit möglich, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die dem Geist und dem Zweck des Vertrags entspricht.
  • Kommerzielle Referenz. Jede Partei darf den Namen der anderen Partei nennen und deren Kennzeichen als kommerzielle Referenz in ihren technischen und kommerziellen Dokumenten verwenden.
  • Vergabe von Unteraufträgen. TANDEMZ kann nach eigenem Ermessen einen oder mehrere Subunternehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen beauftragen. TANDEMZ haftet jedoch gegenüber dem Kunden gesamtschuldnerisch für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen, die dem/den genannten Subunternehmer(n) anvertraut wurden.
  • Änderung des Vertrags. Eine Änderung des Vertrags kann nur in Form eines von beiden Parteien unterzeichneten Zusatzvertrags erfolgen.
  • Wahl des Wohnsitzes. Die Parteien wählen jeweils ein Wahldomizil an ihrem Geschäftssitz.‍.

17. Anwendbares Recht - Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt dem französischen Recht. In Ermangelung einer gütlichen Einigung wird jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag ausschließlich den zuständigen Gerichten vorgelegt, die sich im territorialen Zuständigkeitsbereich des Geschäftssitzes von TANDEMZ befinden, und zwar auch im Falle einer einstweiligen Verfügung, eines Antrags oder einer Vielzahl von Beklagten.

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Aktualisiert: Oktober 2024

Anhang 1: Beispiel für eine Datenschutzrichtlinie

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